Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Eigentum von Big Bags Europe. Das Kopieren der nachstehenden Bedingungen ist strafbar.

Artikel 1. Definitionen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „das Unternehmen“ Big Bags Europe, Lokhorstweg 13a, 27, 3851 SE Ermelo, Niederlande. Wir firmieren unter dem Namen Big Bags Europe und sind im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 85567930 registriert. Nachfolgend wird Big Bags Europe mit „BBE“ abgekürzt.
1.2 Unter „Kunde“ wird in diesen Bedingungen jede natürliche oder juristische Person verstanden, mit der BBE einen Vertrag abschließt oder abgeschlossen hat.
1.3 „Verbraucher“ (B2C) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 „Unternehmer“ (B2B) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Artikel 2. Geltungsbereich
2.1 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen BBE und dem Kunden sowie für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Die Geltendmachung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.
2.2 Sobald ein Kunde, der Unternehmer (B2B) ist, Waren unter der Anwendbarkeit dieser Bedingungen gekauft hat, gilt die stillschweigende Zustimmung für alle Folgebestellungen, unabhängig von deren Art und einer schriftlichen Bestätigung durch BBE.
2.3 Die Tatsache, dass BBE nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet nicht, dass deren Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass BBE das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung in anderen Fällen zu verlangen.
2.4 Alle Agenten, Vertreter, Angestellten, Wiederverkäufer oder Dritte, die einen Auftrag von BBE erhalten haben oder von BBE ernannt wurden, genießen denselben Schutz und haben Anspruch auf dieselben Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, die für BBE selbst gelten.

Artikel 3. Angebote
3.1 Ein Angebot, eine Offerte oder ein Kostenvoranschlag ist für BBE nicht bindend und gilt lediglich als Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung aufzugeben, es sei denn, das Gegenteil ist ausdrücklich angegeben.
3.2 Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Die genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Artikel 4. Lieferung und Risiko
4.1 Die Waren werden auf eine von BBE zu bestimmende Weise transportiert. Wenn der Kunde Unternehmer (B2B) ist, erfolgt der Transport auf dessen Kosten und Risiko (sofern nicht anders vereinbart) und der Kunde ist für die Transportversicherung verantwortlich. Wenn der Kunde Verbraucher (B2C) ist, geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über.
4.2 Für Unternehmer (B2B) gilt die Lieferung als erfolgt, sobald die Waren an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wurden. Für Verbraucher (B2C) gilt die Lieferung mit Erhalt der Ware als erfolgt.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Waren zu dem vereinbarten oder von BBE angegebenen Zeitpunkt abzunehmen. Verweigert der Kunde die Annahme oder erteilt die notwendigen Instruktionen nicht, werden die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden gelagert.
4.4 Alle Lieferungen an Unternehmer (B2B) erfolgen ab Werk (EXW Ermelo, Niederlande), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 5. Lieferzeiten
5.1 Von BBE angegebene Liefertermine sind indikativ. Die Überschreitung einer Lieferfrist gibt dem Kunden weder das Recht, die Bestellung zu stornieren oder die Annahme zu verweigern, noch verpflichtet sie BBE zu einer Entschädigungszahlung, es sei denn, die Verzögerung wurde von BBE vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferverzug.
5.2 Die Lieferfrist beginnt nach der schriftlichen Bestätigung oder Bestätigung per E-Mail durch BBE.
5.3 BBE ist berechtigt, eine vereinbarte Frist anzupassen, wenn der Kunde für die Ausführung notwendige Informationen nicht rechtzeitig liefert.
5.4 BBE ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
5.5 Im Falle von Teillieferungen ist BBE berechtigt, jede Teillieferung gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 6. Qualität und Beschaffenheit
6.1 BBE übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung hinsichtlich der Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde hat sich selbst vorab von der Eignung der Waren zu überzeugen.
6.2 Die verkauften Waren müssen die von den Parteien schriftlich vereinbarten Eigenschaften aufweisen.
6.3 Die Liefermengen werden von BBE auf dem Lieferschein angegeben.
6.4 Wenn ein Kunde, der Unternehmer (B2B) ist, BBE nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Lieferscheins schriftlich oder per E-Mail über Einwände informiert, gilt die auf dem Lieferschein angegebene Menge als korrekt. Für Verbraucher (B2C) gilt diese Rügepflicht nicht.
6.5 Wenn die Waren für einen besonderen Verwendungszweck mit besonderen Risiken bestimmt sind, muss der Kunde dies vorab mitteilen und dies schriftlich im Vertrag festgehalten werden; andernfalls wird eine normale Verwendung angenommen.

Artikel 7. Toleranzen
7.1 In Bezug auf die vereinbarten Spezifikationen sind die unten aufgeführten Abweichungen nach oben und unten zulässig. Als Bewertungskriterium dient der Durchschnitt der gelieferten Gesamtmenge.
7.2 Geringfügige Abweichungen bei Farbe, Dicke, Qualität und Abmessungen gelten nur dann als Mängel, wenn der Kunde nachweist, dass die Abweichung die Funktionalität der verkauften Waren erheblich beeinträchtigt.
7.3 In Bezug auf die Menge gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfüllt, wenn folgende Toleranzen nicht überschritten werden:

+/- 5% bei Höhe, Breite, Durchmesser oder Länge der Produkte.

+/- 5% bei der angegebenen Dicke des Gewebes (gr/m²/Mu).

Artikel 8. Beendigung des Vertrages
8.1 Die Forderungen von BBE gegenüber dem Kunden sind sofort fällig, wenn:

Umstände bekannt werden, die die begründete Befürchtung rechtfertigen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;

der Kunde eine geforderte Sicherheit gemäß Artikel 12.6 nicht oder unzureichend leistet;

der Kunde in Liquidation, Konkurs geht oder einen Zahlungsaufschub beantragt.
In diesen Fällen kann BBE die Erfüllung aussetzen oder den Vertrag auflösen, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz.
8.2 BBE ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung unmöglich machen oder nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar sind.

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt
9.1 BBE behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich Kaufpreis, Nebenkosten, Zinsen und Kosten) vollständig bezahlt hat.
9.2 BBE ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware angemessen gegen Feuer-, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern und BBE dies auf Verlangen nachzuweisen.
9.4 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Kunde BBE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware gepfändet oder durch Dritte beansprucht wird.
9.5 Im Falle einer Pfändung, eines Zahlungsaufschubs oder Konkurses wird der Kunde den Gerichtsvollzieher oder Verwalter unverzüglich auf die Eigentumsrechte von BBE hinweisen.

Artikel 10. Widerrufsrecht und Rückgabe
WICHTIGER HINWEIS: Ein gesetzliches Widerrufsrecht und Rückgaberecht steht ausschließlich Kunden zu, die Verbraucher (B2C) sind. Für Unternehmer (B2B) ist die Rückgabe fehlerfreier Ware ausgeschlossen.

10.1 Verbraucher (B2C) haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Waren in Besitz genommen hat. Der Verbraucher hat nach dem Widerruf weitere 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzusenden.
10.2 Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren werden vom Kunden getragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
10.3 Der Verbraucher muss BBE vorab eindeutig (z. B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Artikel 11. Mängel und Reklamationsfristen
11.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt zu prüfen (Richtigkeit, Menge und Qualitätsanforderungen).
11.2 Für Unternehmer (B2B) gilt: Sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen BBE innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. Zudem muss der Mangel auf den Transportdokumenten vermerkt werden. Unsichtbare (verdeckte) Mängel müssen vom Unternehmer innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Lieferung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Fristen erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
11.3 Für Verbraucher (B2C) gilt: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Verbraucher werden lediglich gebeten, offensichtliche Mängel oder Transportschäden möglichst zeitnah zu melden; die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers werden bei einer verspäteten Meldung jedoch nicht eingeschränkt.
11.4 Bei berechtigten Reklamationen von Unternehmern (B2B) ist BBE nach eigener Wahl lediglich zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des Kaufpreises verpflichtet. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung.
11.5 Der Kunde muss BBE die Möglichkeit geben, die Reklamation zu prüfen. Die Ware und Verpackung müssen im Zustand bei Feststellung des Mangels zur Inspektion bereitgehalten werden.
11.6 Eine Reklamation berechtigt den Kunden nicht dazu, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher (B2C) und macht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht geltend.

Artikel 12. Bezahlung
12.1 Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung zu erfolgen.
12.2 Schadensersatzansprüche setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
12.3 Bei Zahlungsverzug ist BBE berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Für Unternehmer (B2B) betragen die Zinsen 2,5 % pro Monat (oder Teilmonat). Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
12.4 Zahlungen des Kunden werden stets zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste offene Hauptforderung angerechnet.
12.5 Bei Zahlungsverzug kann BBE weitere Lieferungen aussetzen oder Verträge auflösen.
12.6 Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von BBE eine angemessene Sicherheit für bestehende oder zukünftige Forderungen zu leisten.
12.7 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
12.8 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden, bei Verbrauchern (B2C) im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Artikel 13. Haftung
13.1 Wenn BBE haftet, ist die Höhe des Schadensersatzes gegenüber Unternehmern (B2B) in jedem Fall auf maximal den Kaufpreis der betroffenen Warenlieferung, höchstens jedoch auf einen Betrag von 10.000 € begrenzt.
13.2 Die Haftung von BBE gegenüber Unternehmern (B2B) für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungsschäden ist ausgeschlossen.
13.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BBE sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gegenüber Verbrauchern (B2C) haftet BBE nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.4 Offensichtliche Druckfehler, Tippfehler oder Irrtümer in Verkaufsunterlagen, Angeboten oder auf der Website können von BBE ohne Haftung korrigiert werden.
13.5 Ansprüche von Unternehmern (B2B) gegen BBE verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Unternehmer Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen erlangt hat. Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Artikel 14. Höhere Gewalt
14.1 Höhere Gewalt entbindet BBE für die Dauer der Störung von der Lieferverpflichtung. Dazu gehören Streiks, Rohstoffmangel, unvorhersehbare Stagnation bei Lieferanten und allgemeine Transportprobleme.
14.2 Dauert die Behinderung durch höhere Gewalt länger als 8 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass gegenseitige Schadensersatzansprüche entstehen.

Artikel 15. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
15.1 BBE behält sich alle Rechte und Befugnisse vor, die ihr gemäß dem Urheberrechtsgesetz zustehen.
15.2 Alle von BBE zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Entwürfe, Bilder, Logos, Videos etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BBE nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
15.3 Das Urheberrecht an den von BBE oder in ihrem Auftrag erstellten Texten, Entwürfen, Zeichnungen, Fotografien und Videos verbleibt zu jeder Zeit bei BBE. Nutzt ein Unternehmer (B2B) diese Unterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung, ist eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 € pro Verstoß an BBE zu zahlen; das Recht auf die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt unberührt. Für Verbraucher gilt diese Vertragsstrafe nicht.
15.4 Der Kunde stellt BBE von allen Ansprüchen Dritter frei, wenn BBE auf Wunsch des Kunden Texte, Bilder oder Designs verwendet hat, die Rechte Dritter verletzen.

Artikel 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Das Rechtsverhältnis zwischen BBE und dem Kunden unterliegt dem niederländischen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
16.2 BBE kann diese AGB einseitig ändern. Die aktuelle Version ist auf der Website einsehbar und wird zudem beim niederländischen Landgericht Gelderland (Standort Arnheim) hinterlegt.
16.3 Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Bezirksgericht Gelderland in Arnheim (Niederlande) zuständig, sofern der Kunde Unternehmer (B2B) ist. Wenn der Kunde Verbraucher (B2C) ist, gelten für die Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen (der Verbraucher kann an seinem Wohnsitz klagen).

Artikel 17. Sonstige Bestimmungen
17.1 Diese Bedingungen wurden ursprünglich in niederländischer Sprache verfasst. Wird diese deutsche Übersetzung genutzt, ist bei Auslegungsschwierigkeiten oder Begriffsunklarheiten im Kontext des niederländischen Rechts zu verfahren.
17.2 Es gilt immer die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.